Meine Dienstleistungen beziehen sich ausschließlich auf die in § 6 Abs. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes bezeichneten Leistungen.

Alle weiterführenden Tätigkeiten in den Bereich der Buchführung und Bilanzierung lasse ich entweder durch mein, dazu berechtigtes, Partner-Steuerberatungsbüro oder in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberatungsbüro bearbeiten.